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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Präambel

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Precision Metrics (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Bereich des digitalen Marketings, der Datenanalyse sowie damit zusammenhängender Beratungsleistungen.

1.2. Diese Bedingungen dienen der Schaffung eines umfassenden rechtlichen Rahmens für die Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Leistungserbringung im digitalen Umfeld. Dies umfasst insbesondere die Abhängigkeit der Ergebnisse von externen Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, sowie die Notwendigkeit einer aktiven und rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden bei der Vertragserfüllung.

1.3. Definitionen
 Im Sinne dieser Bedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:

-„Vertrag“ – jede Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunde einschließlich sämtlicher Anlagen, Angebote und Zusatzvereinbarungen;
- „Leistungen“ – sämtliche Tätigkeiten des Auftragnehmers im Bereich digitales Marketing, Analyse und Beratung;
- „Werktage“ – Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Auftragnehmers;
- „Dritte“ – natürliche oder juristische Personen, die nicht Vertragspartei dieses Vertrages sind.

2. Geltungsbereich

2.1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen den Parteien, unabhängig vom rechtlichen Status des Kunden.

2.2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.3. Individuelle Vereinbarungen der Parteien, einschließlich Angebote, Offerten und Anlagen, haben Vorrang vor diesen Bedingungen, sofern sie in schriftlicher oder elektronischer Form getroffen wurden.

3. Allgemeiner Leistungsumfang

3.1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen SEO, Kampagnenmanagement, Webanalyse, Tracking-Implementierung sowie strategische und technische Beratung. Der konkrete Leistungsumfang wird durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bestimmt und kann im Verlauf der Vertragsdurchführung angepasst werden.

3.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um Dienstleistungen. Dies bedeutet, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung geschuldet wird, jedoch kein bestimmter Erfolg. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für das Erreichen bestimmter Rankings, Traffic-Volumina, Kosten pro Lead oder sonstiger KPIs.

3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Methoden der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen festzulegen, einschließlich der Nutzung eigener Tools, Software sowie der Einbindung Dritter, sofern dies zur Erreichung der Vertragsziele erforderlich ist.

3.4. Sämtliche vom Auftragnehmer abgegebenen Prognosen, Einschätzungen oder Empfehlungen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Garantie für bestimmte Ergebnisse dar.

3.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen des Kunden, die auf Grundlage der bereitgestellten Empfehlungen getroffen werden, sofern diese ohne weitere Abstimmung umgesetzt wurden.

4. Vertragsschluss und Leistungsumfang

4.1. Ein Vertrag zwischen den Parteien gilt als abgeschlossen mit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer oder mit dem tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung, einschließlich vorbereitender, analytischer oder technischer Maßnahmen zur Umsetzung des Projekts, unabhängig davon, ob solche Maßnahmen ausdrücklich als Leistungsphasen vereinbart wurden.

4.2. Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen der Parteien, einschließlich Angebote, Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen und sonstiger Unterlagen, die Bestandteil des Vertrages sind. Die Parteien erkennen an, dass im Verlauf der Vertragsdurchführung Anpassungen oder Änderungen des Leistungsumfangs aus technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich sein können.

4.3. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, einschließlich zusätzlicher Aufgaben, Prioritätsänderungen oder Umverteilungen von Ressourcen, bedürfen einer gesonderten Abstimmung zwischen den Parteien und sind in schriftlicher oder elektronischer Form festzuhalten. Vor einer solchen Vereinbarung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, entsprechende Leistungen zu erbringen und berechtigt, deren Ausführung ohne Haftung für daraus resultierende Verzögerungen auszusetzen.

4.4. Veranlasst der Kunde Änderungen, die Auswirkungen auf Termine oder Kosten des Projekts haben können, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Fristen anzupassen sowie eine zusätzliche Vergütung zu verlangen, die dem erhöhten Leistungsaufwand entspricht.

4.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer) ohne vorherige Zustimmung des Kunden einzusetzen, sofern die Anforderungen an Vertraulichkeit und Datenschutz eingehalten werden. Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Koordination und Leistungserbringung verantwortlich. Dies umfasst auch die Beauftragung verbundener Unternehmen ohne gesonderte Zustimmung des Kunden.

4.6. Abnahme
 Soweit Leistungsergebnisse dem Kunden in einer überprüfbaren Form zur Verfügung gestellt werden, gelten diese als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Einwände erhebt.

4.7. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5. Pflichten der Parteien

5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen mit der im Verkehr üblichen fachlichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Branchenstandards zu erbringen. Dabei ist er berechtigt, die Methoden und eingesetzten Mittel nach eigenem Ermessen zu bestimmen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer aktiv bei der Vertragserfüllung zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Informationen, Materialien und Systemzugänge sowie die zeitnahe Herbeiführung notwendiger Entscheidungen. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Bereitstellung angeforderter Informationen innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach entsprechender Anfrage zu erfolgen.

5.3. Kommt es zu Verzögerungen seitens des Kunden von mehr als 3 Werktagen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Leistungen auszusetzen. Vereinbarte Fristen verlängern sich in diesem Fall automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Eine Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Terminüberschreitungen ist ausgeschlossen.

5.4. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Daten und sonstige Materialien, keine Rechte Dritter verletzen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

5.5. Bei wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden, insbesondere bei wiederholten Verzögerungen oder unvollständiger Bereitstellung von Informationen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Projektfristen anzupassen, den Ablauf der Leistungserbringung zu ändern oder den Vertrag bei wesentlicher Pflichtverletzung außerordentlich zu kündigen.

5.6. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten über einen Zeitraum von mehr als 14 (vierzehn) Kalendertagen nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt:
- die Leistungserbringung auszusetzen;
- Fristen und Vergütung anzupassen;
- den Vertrag zu kündigen.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1. Der Vertrag wird für die zwischen den Parteien individuell vereinbarte Laufzeit geschlossen. Sofern keine Laufzeit ausdrücklich vereinbart wurde, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

6.2. Befristete Verträge verlängern sich automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 (dreißig) Kalendertagen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Verträgen mit monatlicher Vergütung beträgt die Kündigungsfrist 14 (vierzehn) Kalendertage zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums.

6.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, insbesondere bei:
- wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten durch eine Partei;
- Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 14 (vierzehn) Kalendertagen;
- wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden;
- Verweigerung der Bereitstellung erforderlicher Informationen oder Zugänge durch den Kunden;
- Verstoß gegen anwendbares Recht.

6.4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verhaltens ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen abzurechnen sowie Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten zu verlangen.

6.5. Die Beendigung des Vertrages berührt nicht die Verpflichtungen der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstanden sind, insbesondere Zahlungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten.

6.6. Jede Kündigung bedarf der Textform (einschließlich E-Mail), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7. Vergütung und Zahlungsfristen

7.1. Höhe und Struktur der Vergütung werden individuell zwischen den Parteien vereinbart und können Festpreise, Stundenhonorare, laufende Vergütungsmodelle (Retainer) sowie sonstige Vergütungsformen, einschließlich erfolgsabhängiger Bestandteile (performance-based), umfassen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7.2. Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis erfolgt die Vergütung auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Zeitaufwands mit einer Rundung auf 15 (fünfzehn) Minuten. Die vom Auftragnehmer mittels interner Zeiterfassungssysteme dokumentierten Zeiten gelten als ausreichend und ordnungsgemäß nachgewiesen, sofern der Kunde keine begründeten Einwendungen erhebt.

7.3. Im Rahmen von Retainer-Vereinbarungen werden die vereinbarten Leistungen innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums erbracht. Nicht in Anspruch genommene Stunden oder Leistungen verfallen zum Ende des jeweiligen Zeitraums, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Überschreitung des vereinbarten Leistungsumfangs wird gesondert nach den jeweils geltenden Vergütungssätzen des Auftragnehmers berechnet.

7.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung im Rahmen langfristiger Geschäftsbeziehungen anzupassen, sofern dies aufgrund veränderter Marktbedingungen, eines geänderten Leistungsumfangs oder sonstiger wesentlicher Umstände erforderlich ist. Eine solche Anpassung wird frühestens 30 (dreißig) Kalendertage nach Mitteilung an den Kunden wirksam.

7.5. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer (MwSt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Besteuerung erfolgt gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

7.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder zu mindern, es sei denn, es liegt eine rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderung vor.

8. Zahlungsbedingungen und Verzug

8.1. Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.2. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist erfolgt, soweit gesetzlich zulässig (Verzug).

8.3. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (insbesondere gemäß § 288 BGB);
- die Leistungserbringung ganz oder teilweise bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen;
- Vorauszahlungen für weitere Leistungen zu verlangen;
- den Vertrag bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 (vierzehn) Kalendertagen außerordentlich zu kündigen.

8.4. Sämtliche Kosten der Forderungsdurchsetzung, einschließlich Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten sowie Kosten Dritter, sind vom Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang zu erstatten.

8.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen oder abgeschlossene Projektphasen zu stellen.

8.6. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, vor Beginn oder Fortsetzung der Leistungen eine angemessene Sicherheit oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.

9. Eigentums- und Nutzungsrechte

9.1. Sämtliche vermögensrechtlichen Nutzungsrechte an den im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen Ergebnissen, einschließlich Texte, Analysen, Kampagnenstrukturen, Tracking-Setups sowie sonstiger Arbeitsergebnisse, gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

9.2. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nutzung durch den Kunden einzuschränken, insbesondere den Zugriff auf Ergebnisse oder deren Funktionalität vorübergehend zu sperren, soweit dies technisch möglich ist.

9.3. Der Kunde erhält ein einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen in dem Umfang, der zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

9.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Leistungen erzielten Ergebnisse, einschließlich aggregierter Daten und Referenzfälle, zu Zwecken der Eigenwerbung und Darstellung seiner Leistungen zu verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

9.5. Die Herausgabe von Rohdaten, internen Methoden, Strategien sowie detaillierten Kampagnenstrukturen erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und kann von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.

9.6. Vor vollständiger Zahlung ist der Kunde nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse an Dritte weiterzugeben.

9.7. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allgemeine Methoden, Know-how und Ansätze, die im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt oder angewendet wurden, erneut zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den Fällen, in denen eine Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

10.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
- die Sperrung, Einschränkung oder Löschung von Accounts auf Plattformen Dritter (z. B. Google, Meta oder vergleichbare Anbieter);
- Änderungen von Algorithmen von Suchmaschinen, Werbeplattformen oder sonstigen digitalen Diensten;
- Handlungen oder Unterlassungen Dritter, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen;
- wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere Umsätze, Leads, Traffic oder den Return on Investment (ROI);
- Datenverluste, sofern diese auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

10.4. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

10.5. Die Gesamthaftung des Auftragnehmers aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Vergütung beschränkt, die der Kunde in den letzten 6 (sechs) Monaten vor Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses tatsächlich gezahlt hat.

10.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere im Rahmen von Verbraucherschutzvorschriften oder der Produkthaftung.

10.7. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen, insbesondere
durch regelmäßige Datensicherungen sowie durch die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zugriffsmanagements auf seine Systeme.

11. Zulässigkeit von Websites und Inhalten

11.1. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten und verwendeten Inhalte den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dies umfasst insbesondere Vorschriften zum Schutz von Rechten Dritter, zum Wettbewerbsrecht, zum Datenschutz sowie zu werberechtlichen Bestimmungen.

11.2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, und übernimmt keine Haftung für deren Rechtmäßigkeit.

11.3. Bestehen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der verwendeten Inhalte oder der Geschäftstätigkeit des Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich auszusetzen, bis die entsprechenden Verstöße beseitigt sind. Der Kunde ist hierüber innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren.

11.4. Werden die festgestellten Verstöße nicht innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen nach entsprechender Mitteilung beseitigt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.

12. Datenschutz

12.1. Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragserfüllung die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

12.2. Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Data Processing Agreement), in der die Rechte und Pflichten der Parteien in diesem Zusammenhang geregelt werden.

12.3. Der Kunde gewährleistet, dass die Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgt, insbesondere dass erforderliche Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen, und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen.

12.4. Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, haftet jedoch nicht für Verstöße, die durch Handlungen Dritter oder technische Störungen verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

13. Vertraulichkeit

13.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltenen Informationen, insbesondere geschäftliche, technische und sonstige Informationen, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.

13.2. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur insoweit zulässig, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich ist, und nur unter der Voraussetzung, dass diese Dritten zur Einhaltung entsprechender Vertraulichkeitspflichten verpflichtet werden.

13.3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von mindestens 2 (zwei) Jahren nach dessen Beendigung, sofern sich aus der Natur der Information keine längere Schutzdauer ergibt.

13.4. Die Offenlegung vertraulicher Informationen stellt keinen Verstoß dar, sofern sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen erforderlich ist.

14. Änderungen der Bedingungen

14.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Bedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte rechtliche, regulatorische, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder aufgrund einer Änderung der Leistungsstruktur oder des Geschäftsmodells erforderlich ist, sofern dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden.

14.2. Über Änderungen wird der Kunde spätestens 30 (dreißig) Kalendertage vor deren Inkrafttreten per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationsweg informiert. Die Mitteilung hat die geänderten Bestimmungen sowie gegebenenfalls deren Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis darzustellen.

14.3. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist er berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ohne zusätzliche Verpflichtungen in Textform (einschließlich E-Mail) zu kündigen.

14.4. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist und setzt der Kunde die Nutzung der Leistungen nach Inkrafttreten der Änderungen fort, gelten die Änderungen als vom Kunden vollständig akzeptiert.

14.5. Änderungen gelten nicht für bereits erbrachte Leistungen und finden ausschließlich auf zukünftige Verpflichtungen Anwendung, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist oder die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.

14.6. Wesentliche Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht der gegenseitigen Rechte und Pflichten betreffen, insbesondere Änderungen hinsichtlich Leistungsumfang, Vergütung oder Haftung, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, soweit gesetzlich erforderlich.

14.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, redaktionelle oder unwesentliche Änderungen (z. B. Korrektur von Fehlern, Klarstellungen oder Aktualisierung von Verweisen) ohne Einhaltung der Ankündigungsfrist vorzunehmen, sofern diese keine nachteiligen Auswirkungen auf die Rechte des Kunden haben.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

15.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform (einschließlich E-Mail), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

15.4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Übertragung im Rahmen einer Umstrukturierung oder eines Betriebsübergangs des Auftragnehmers.

15.5. Die Parteien erkennen die rechtliche Wirksamkeit von Mitteilungen per E-Mail an, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

16. Streitbeilegungsverfahren

16.1. Die Parteien verpflichten sich, bei allen Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, zunächst eine einvernehmliche Lösung im Wege von Verhandlungen nach Treu und Glauben anzustreben. Die Dauer solcher Verhandlungen beträgt mindestens 30 (dreißig) Kalendertage ab Zugang einer entsprechenden Mitteilung einer Partei über das Bestehen eines Streits, sofern die Parteien keine abweichende Frist vereinbaren.

16.2. Kommt innerhalb der Verhandlungen keine Einigung zustande, ist der Rechtsweg eröffnet. Für diese Bedingungen sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), soweit dessen Anwendung nicht zwingend ist.

16.3. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.

16.4. Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, gelten die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Verbrauchers, soweit diese anwendbar sind.

16.5. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

16.6. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist – sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – der Sitz des Auftragnehmers.

17. Höhere Gewalt

17.1. Die Parteien haften nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Hierzu zählen insbesondere Störungen der Internetinfrastruktur, Maßnahmen oder Einschränkungen durch Plattformanbieter (z. B. Google, Meta), Cyberangriffe sowie staatliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien.

17.2. Die Fristen zur Leistungserbringung verlängern sich um den Zeitraum, in dem die Ereignisse höherer Gewalt andauern.

17.3. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer der Umstände höherer Gewalt zu informieren.